GYMNASIUM

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H A U S O R D N U N G

1    Präambel

1.1 Alle Schulangehörigen tragen Sorge dafür, dass ein respektvoller Umgang miteinan­der gepflegt wird, Einrichtungen und Eigentum der Schule sachgemäß und Kosten sparend behandelt, Unterrichtsstörungen vermieden und schulinterne Regelungen eingehalten werden.

2    Vor dem Unterricht

2.1  Für Schüler, die besonders früh in der Schule eintreffen, steht ein Saal (A101) zur Verfügung. Dieser Saal ist außerdem Arbeits- und Aufenthaltsraum.

2.2  Die Schüler halten sich bis 7.45 Uhr in der Vorhalle, vor den Musiksälen oder im Pausenhof auf und begeben sich nicht früher zu ihren Sälen.

2.3  Zweiräder können in der vorgesehenen Halle abgestellt werden und sind aus versicherungsrechtlichen Gründen abzuschließen.

3     Während des Unterrichts

3.1   Fenster dürfen nur auf Anordnung eines Lehrers geöffnet werden.

3.2   Für die Reinigung der Tafel und für die Besorgung von Kreide vor dem Unterricht ist der dafür eingeteilte Wochendienst zuständig.

3.3   Ohne Auftrag dürfen Schüler keine fremden Klassenzimmer bzw. Fachräume betreten.

3.4   Das Mitbringen von unterrichtsfremden Materialien (u.a. alle Gegenstände, die zur Verletzung der Mitschüler führen können) ist verboten.

3.5   Alle mobilen Geräte müssen während der Unterrichtsstunden ausge­schaltet bleiben. Mobiltelefone dürfen nur im Notfall mit Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden. Insbesondere sind jegliche Ton- oder Bildaufnahmen streng verboten.

3.6   Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und die Räume abzuschließen.

4     In den Pausen

4.1   Die Klassensäle werden von den Lehrern abgeschlossen. Die Schüler begeben sich zügig in den Pausenhof bzw. bei schlechtem Wetter in die Pausenhalle.

4.2   Bei Nässe ist das Betreten der unbefestigten Außenanlagen nicht erlaubt.

4.3   Grundsätzlich verbringen alle Schüler die Pausen im Pausenhof bzw. in der Pausenhalle.

4.4   Spiele, die Mitschüler gefährden (Schneeballwurf etc.), sind verboten.

5     Unfallgefahr und Haftung

5.1   Eltern haften für die von ihren Kindern verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen von Schulein­richtungen und Schuleigentum.

5.2   Für die Parkplätze und die Zufahrt zur Schule gilt die StVO. Die Zufahrt zur Schule darf von Unbefugten nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Gehbehinderung) benutzt werden.
Das Parken auf dem Wendeplatz ist strengstens verboten. Das Befahren der Zufahrt mit dem Fahrrad ist nur im Schritttempo bis zur Fahrradhalle erlaubt.

5.3   Die Benutzung von Skateboard, Inliner o.Ä. ist im Schulgelände verboten.

5.4   Die Schule übernimmt keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände.

6     Rauchen

6.1   Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.

7     Fachräume und Außenbereich

7.1   Für die Fachräume, Turnhallen, Bibliotheken, Parkplätze etc. sind die jeweiligen Be­nutzungs­ordnungen einzuhalten.

 

Die Schulleitung